EU-Datenschutz-Grundverordnung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir informieren Sie über die neue, aktualisierte EU-Datenschutz-Grundverordnung, welche am
25.05.2018 in Kraft tritt.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung hat den Sinn und Zweck die Privatsphäre des Einzelnen vor unbefugten Eingriffen zu bewahren. Ein weiteres Ziel ist es EU-weit ein einheitliches Datenschutz- niveau zu gewährleisten. Die Datenschutzgrundverordnung gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind und auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die Ihre Waren und Dienstleistungen in der EU verkaufen.
Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind: Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit, sowie Rechenschaftspflicht. Diese Grundsätze bedeuten für Sie als Akustiker eine höhere Informationspflicht gegenüber Ihren Kunden. Da Sie regelmäßig personenbezogen Daten verarbeiten, sind Sie verpflichtet, ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten zu führen (Rechenschaftspflicht). Bei Nichtführen des Verzeichnisses können Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Millionen € oder bei Unternehmensgruppen bis 2% des Jahresumsatzes erhoben werden.
Des Weiteren sind Sie verpflichtet, personenbezogene Daten beim Übermitteln entweder zu pseudonymisieren oder zu verschlüsseln. Pseudonymisierung ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen (z.B. Nummerncode) zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren. Weitere Pflichten sind die strickte Zweckbindung und Datenminimierung.
Beispielhafte Betrachtung dieses Sachverhaltes anhand eines neuen IdO-Auftrages:
- Holen Sie sich die schriftliche Einwilligung Ihrer Kunden für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und für die Nutzung des Datalogging.
- Namen, Vornamen und andere Identifikationsmerkmale müssen pseudonymisiert (z.B. Name durch Auftragsnummer ersetzen und Ansprechpartner durch Initialen oder Personalnummer ersetzen) bevor Sie die Abdrücke an uns senden (dies betrifft auch Bestellformulare in Papierform).
- Audiogrammdaten gehören zu den Gesundheitsdaten und dürfen nur weitergegeben werden, wenn es absolut notwendig ist. Für den Bau eines Im-Ohr Hörgerätes ist ein Audiogramm nicht notwendig (Grundsatz der Datenminimierung und Zweckbindung).
Bezugnehmend auf die Vielzahl an Änderungen, werden unsere Systeme und Formulare zeitnah optimiert, so dass wir für die Fertigung eines Hörgerätes oder einer Reparatur keine personenbezogenen Daten oder Gesundheitsdaten benötigen.
Wir bitten Sie, Ihre Datenverarbeitung konform zur EU-Datenschutz-Grundverordnung zu betreiben.